Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Herrn Christopher Stolz (Vermieter) und dem Gast (Mieter) in Bezug auf die Vermietung der Ferienwohnung „Forge Hideaway“.
2. Buchung und Vertragsschluss
Mit einer Buchungsanfrage durch den Mieter kommt bei Bestätigung durch den Vermieter ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
3. Zahlung
1.Im Mietpreis sind alle Nebenkosten (insbesondere Wasser, Abwasser, Strom, Müll, Heizung, WLAN), enthalten. Das Laden von Elektroautos ist ohne Absprache nicht gestattet. Es kann für die Mietdauer ein Wäschepaket für 20€ p.P. und Aufenthalt dazugebucht werden. Dieses umfasst Bettwäsche sowie Handtücher. Bitte geben Sie dieses bei Buchung mit an.
2.Der Mieter hinterlegt für die Dauer des Aufenthaltes eine Kaution in Höhe von 300,00€. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden an der Mietsache, dem Inventar sowie von außergewöhnlichen Verunreinigungen. Die Kaution ist spätestens 30 Tage vor Anreise, frühstens aber mit Erhalt der Gesamtrechnung fällig. Sofern keine Beanstandungen vorliegen, wir die Kaution spätestens 14 Tage nach Abreise vollständig zurückerstattet. Eine Verrechnung erfolgt nur bei nachweislich verursachten Schäden oder Mehraufwendungen.
3.Der Mietvertrag wird erst wirksam, wenn 30 % der vereinbarten Gesamtmiete angezahlt sind. Der Mieter erhält über die Anzahlung eine Rechnung. Der Restbetrag der Gesamtmiete (70 %) ist fällig 30 Tage vor Anreise; frühestens aber mit Erhalt der Gesamtrechnung.
4.Gerät der Mieter mit der Zahlung des Restbetrages um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
4. Rücktritt, Stornierung
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise ist die Stornierung kostenfrei; danach fällt der volle Mietpreis an.
5. Haftung und Pflichten
1.Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Ferienwohnung in ordentlichem und sauberem Zustand mit vollständigem Inventar zu übergeben. Kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Wohnung bei Anreise nicht zur Verfügung stellen oder nach Anreise weiter überlassen (z. B. wegen Brand- oder Wasserschäden), so ist er zur zeitanteiligen Erstattung der Miete verpflichtet. Geringfügige Mängel der Mietsache, die den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen (z. B. geringe Unsauberkeiten, kurzzeitiger Ausfall technischer Geräte oder des WLAN, geringfügige Fehlbestände des Inventars) berechtigen den Mieter nicht zur Geltendmachnung von Mietminderung oder Schadensersatz. Ausgeschlossen sind auch Ansprüche des Mieters für Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Stromversorgung sowie sonstiger Ereignisse, soweit dem Vermieter daran kein Verschulden trifft (insbesondere in Fällen höherer Gewalt).
2.Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Mobiliar oder die Neudekoration des Mietobjektes sind unzulässig. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden und Gäste. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt haftet der Mieter nicht. Unterhält der Mieter eine Haftpflichtversicherung, so gibt er im Schadensfall deren Name und Anschrift einschließlich Versicherungsnummer dem Vermieter bekannt.
3.Der Mieter verpflichtet sich, jeden vertragswidrigen Gebrauch der Ferienwohnung (z.B. Sachbeschädigung, Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Verstöße gegen die Hausordnung oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen) zu unterlassen. Bei Verstößen dagegen ist der Vermieter –ggf. nach Abmahnung – zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Ein Anspruch auf die Erstattung der Miete besteht in diesem Falle nicht.
5.Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.
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1.Der Mieter ist verpflichtet, bestehende oder während der Mietzeit auftretende Mängel, unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt und dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder Mobiliar). Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel
6. Anreise und Abreise
Die Anreise ist ab 16:00 Uhr möglich, die Abreise erfolgt bis 10:00 Uhr. Änderungen bedürfen individueller Absprache.
7. Nutzungsberechtigte der Ferienwohnung
Die Ferienwohnung darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt und bewohnt werden. Zusammenkünfte und Feierlichkeiten, die über diesen Rahmen hinausgehen, sind nur nach Rücksprache gestattet. Das Recht des Mieters auf kostenpflichtige oder kostenlose, vollständige oder teilweise Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
8. Haftung
Die Haftung des Vermieters ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt; der Vermieter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten. Soweit der Vermieter Schadensersatz zu leisten hat, ist die Haftung der Höhe nach auf die vereinbarte Gesamtmiete begrenzt und die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Mieters ist auf 6 Monate verkürzt. Die vorstehenden Begrenzungen/Ausschlüsse der Haftung gelte nicht bei der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten des Vermieters sowie für Schäden des Mieters auf Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9. Nutzung des WLAN
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1.Der Anbieter unterhält in seinen Ferienwohnungen einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
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2.Der Anbieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Anbieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Anbieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
- 3.Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden an digitalen Medien des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Anbieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
10. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren ist in dem Ferienhaus nicht gestattet. Dies gilt aus Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste sowie aus hygenischen Gründen.
Sollten dennoch Haustiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden, ist der Vermieter berechtigt, die Kosten für eine etwaige Grundreinigung sowie gegebenfalls Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11. Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Ferienhaus nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Wohnräume, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer.
Das Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich gesattet, sofern die Asche ordnungsgemäß entsorgt wird und die Türen sowie Fenster geschlossen bleiben.
Bei Verstößen gegen das Rachverbot können Kosten für eine Sonderreinigung sowie gegebenfalls weitere Schäden dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Individuelle Ergänzungen oder Anpassungen sind möglich und ersetzen keine Rechtsberatung.
